Gefahrstoffbeauftragter
Lehrgang
Die neue Gefahrstoffverordnung trat zum 1. Juni 2015 in Kraft. Mit ihr hat der Gesetzgeber den Firmeninhaber zu mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen verpflichtet. Der Unternehmer muss nun für eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung Sorge tragen. Dazu bedarf es einer fachkundigen Person, wie zum Beispiel dem Gefahrstoffbeauftragten. Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nicht nur für die Dokumentation und Beurteilung von Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen, die Substitution, Expositionsdauer und Lagerung zuständig, sondern auch für arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzmaßnahmen. Das Explosionsschutzdokument fällt seit der Novellierung ebenfalls in seinen Aufgabenbereich. Außerdem nimmt er eine wichtige Schnittstellenfunktion innerhalb des Unternehmens und nach außen ein.
Dieser zweitägige Lehrgang dient zum Erwerb der in der neuen Gefahrstoffverordnung vom 1. Juni 2015 geforderten Fachkunde, die für Gefahrstoffbeauftragte notwendig ist. (Ausbildung i.S.d. § 2 Abs. 16 GefStoffV). Nach Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie erfahren praxisnah, mit welchen Fremdfirmen Sie zusammenarbeiten können und wie Sie die Schnittstellenfunktion zu Sicherheitskräften, Arbeitsmedizinern, Umweltschutzbeauftragten oder Behörden und Versicherungen erfüllen. Besonders detailliert wird auf die erforderliche Dokumentation eingegangen.